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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06   

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https://dejure.org/2006,23778
OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06 (https://dejure.org/2006,23778)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 M 83/06 (https://dejure.org/2006,23778)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 M 83/06 (https://dejure.org/2006,23778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkon an Nachbargrenze: Rücksichtslos? (IBR 2006, 523)

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    Die Vermutung, dass das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein wird, wenn die (bauordnungsrechtlichen) Abstandvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - IBR 1999, 382), gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist.*).

    Die Vermutung, dass das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein wird, wenn die (bauordnungsrechtlichen) Abstandvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - IBR 1999, 382), gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist.*).

    Im Rahmen der Prüfung des Rücksichtnahmegebotes ist hierbei auch zu berücksichtigen, ob der zu errichtende Balkon mit den bauordnungsrechtlichen Abstandvorschriften in Einklang steht; denn im Regelfall ist davon auszugehen, dass das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein wird, wenn die (bauordnungsrechtlichen) Abstandvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 169).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    Bei der Interessenabwägung können u.a. die topographischen Verhältnisse, die Lage der Grundstücke zueinander, die Größe der Grundstücke sowie die Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit bestehender Nutzungen von Bedeutung sein (vgl. OVG NRW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 - NWVBl 2006, 62).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies u.a. in solchen Fällen bejaht worden, in denen ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden sollte und dementsprechende Einblicksmöglichkeiten eröffnete (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221; OVG NRW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93

    Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    Diese Regelvermutung gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.11.1993 - Az: 3 S 2606/93 - JURIS).
  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies u.a. in solchen Fällen bejaht worden, in denen ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden sollte und dementsprechende Einblicksmöglichkeiten eröffnete (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221; OVG NRW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 - a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 25.02.1998 - 1 S 38/98

    Grenzanbau; Rechtliche Sicherung; Nachbargrundstück; Tiefe; Deckungsgleich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    Bescheinigt aber die Baugenehmigung aufgrund dessen in ihrem feststellenden Teil auch nicht die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht, sind auch ihrer Anfechtbarkeit entsprechende Grenzen gezogen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.02.1998 - 1 S 38/98 - DÖV 1998, 928; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, BauO-SA, § 67 RdNr. 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
    Hierbei sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung auch im ersten Rechtszug für erstattungsfähig zu erklären; denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die dem beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (so auch: VGH BW, Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 - JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Im Übrigen können in einem nachbarlichen Austauschverhältnis einfache Möglichkeiten, sich selbst vor unerwünschter Einsichtnahme zu schützen, etwa durch Gardinen, zumutbar sein (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775).

    Das Gebot der Rücksichtnahme wird regelmäßig nicht durch Geräusch- und Geruchsimmissionen verletzt, die bei ordnungsgemäßer und üblicher Nutzung von Terrassen und Balkonen zu erwarten sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006, a.a.O.).

  • VG Halle, 04.11.2010 - 2 B 225/10

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Abgrenzung § 123 VwGO und § 80 a

    Die Baugenehmigung wurde nämlich im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA erteilt, aus dessen Prüfungsprogramm das Bauordnungsrecht herausgenommen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, juris).

    Bescheinigt aber die Baugenehmigung aufgrund dessen in ihrem feststellenden Teil nicht die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht, sind auch ihrer Anfechtbarkeit entsprechende Grenzen gezogen (OVG LSA, Beschl. 16.03.2006, a.a.O.).

    Balkone und Terrassen gehören auch bei Mehrfamilienhäusern und geschlossener Bauweise zum üblichen Standard und zu den Wohn- und Lebensgewohnheiten, die im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. März 2006, 2 M 83/06; OVG Thüringen, Beschluss vom 11. Mai 1995, 1 EO 486/94).

    Einschränkungen sind allenfalls dort geboten, wo unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten in private Wohn- oder Schlafräume bestehen, die auch nicht durch entsprechende Maßnahmen zur Erreichung eines ausreichenden Sichtschutzes abgemildert werden können (vgl. oVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. März 2006, 2 M 83/06).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15

    Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines

    Das Merkmal des "Gegenüberliegens" im Sinne des § 6 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. c BauO LSA bezieht sich nicht auf die Seitenwände des Vorbaus, sondern auf die dem Vorbau zugehörige Gebäudeaußenwand, so dass die Vorbauten selbst seitlich keine Abstandfläche einhalten müssen (Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, juris RdNr. 6 zu § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO LSA i.d.F. des Gesetzes vom 20.12.2005, GVBl. S. 769; vgl. auch LT-Drs. 4/2252, S. 212 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Bescheinigt aber die Baugenehmigung in ihrem feststellenden Teil nicht die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bauordnungsrecht, sind auch ihrer Anfechtbarkeit entsprechende Grenzen gezogen (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris; Jäde, a.a.O., § 71 RdNr. 36, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 910/03

    Baugenehmigung für Dachterrasse

    Es müssen stets die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls beachtet werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Zu Unrecht hat sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung, das Bauordnungsrecht sei aus dem Prüfungsprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren herausgenommen, auf den Beschluss des Senats vom 16.03.2006 (2 M 83/06 -, Juris) gestützt.
  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 22.169

    Nachbarunterschrift, Anfechtung, Irrtum, Gebot der Rücksichtnahme, Stützmauer

    Balkon und Terrassen gehören zum üblichen Standard und zu den Wohn- und Lebensgewohnheiten, die im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl. OVG LSA, B.v. 20.3.2006, 2 M 83/06 - juris).

    Einschränkungen sind allenfalls dort geboten, wo unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten in private Schlafräume bestehen, die auch nicht durch entsprechende Maßnahmen zur Errichtung eines ausreichenden Sichtschutzes abgemildert werden können (vgl. OVG LSA, B.v. 20.3.2006, 2 M 83/06 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Dies ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Beschl. v. 16.03.2006 - 2 M 83/06 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene

    Diese Regelvermutung gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist.Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. November 1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11; Beschluss des Senats vom 16. März 2006 - 2 M 83/06 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 9 BV 21.851

    Erfolglose Nachbarklage gegen Einfamilienhaus - Verschärfung der Hochwassergefahr

    Dessen ungeachtet dürfte aber bei Vorliegen der engen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten der §§ 78 und 78a WHG eine unzumutbare Verschärfung der Hochwassergefahr für die Nachbarschaft und damit ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aus tatsächlichen Gründen regelmäßig ausscheiden (vgl. zur entsprechenden Vermutung bei der Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 169 = juris Rn. 4; OVG SN, B.v. 16.3.2006 - 2 M 83/06 - juris LS 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 9 BV 21.833

    Erfolglose Berufung eines Nachbarn wegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus mit

  • VG Halle, 26.04.2021 - 2 B 93/21
  • VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
  • VG München, 29.06.2009 - M 8 K 09.101

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neuerrichtung von Balkonen in Grenznähe

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